irisette Garantie-Bedingungen


- Wir gewähren Ihnen als Ersterwerber einer neu gekauften Matratze eine erweiterte Garantie von 5 Jahren (gesetzlich vorgeschrieben: 2 Jahre) nach Kaufdatum. Erster Ansprechpartner im Garantiefall ist Ihr Fachhändler. Die zusätzliche Garantie schränkt die gesetzliche Gewährleistung nicht ein!

- Im Gewährleistungsfalle sorgen wir nach unserer Wahl für eine Reparatur oder Ersatzleistung. Wir behalten uns eine zweimalige Reparatur oder Nachlieferung vor.

- Unsere Gewährleistung erfolgt in den ersten beiden Jahren nach Kaufdatum ohne Einschränkung und ohne Berechnung. Im 3. Jahr der Nutzung gewähren wir noch 60%, im 4. Jahr 40% und im 5. Jahr 20% des Kaufpreises. Die ursprüngliche Garantie von 5 Jahren wird durch eine Gewährleistung nicht unterbrochen, sie beginnt auch nicht von neuem.

- Berechtigte Mängelrügen wickeln wir für Sie kostenfrei ab. Andernfalls gehen Reparatur- und  Ersatzleistungen sowie Transport- und Verpackungskosten zu Lasten des Käufers.

- Unsere Garantie setzt grundsätzlich voraus, dass Sie Ihre Matratze entsprechend unseren Pflege-Hinweisen verwendet und behandelt haben. Beachten Sie, dass es Gründe und Mängel gibt, die nicht zu einer Garantieleistung führen:

1. Neue Matratzen können kurzzeitig einen Materialgeruch verbreiten, der in der Regel nach Lüftung verfliegt.
2. Ihre Matratze besteht aus flexiblen, elastischen Materialien.  Maßabweichungen bis 20 mm in Länge und Breite liegen daher im Bereich des Üblichen
3. Im Laufe der Nutzung passt sich Ihre Matratze dem Körper an und kann sich leicht einlegen. Bis zu 15% der Matratzenhöhe sind  normal. Auch eine leichte Faltenbildung des Bezugs kann eintreten.
4. Stockflecken sind keine Mängel, sie rühren von nicht ausreichender Lüftung bzw. einem Nässestau unter der Matratze her.
5. Eine starke Verschmutzung der Matratze lässt aus hygienische Gründen eine Begutachtung grundsätzlich nicht zu.













Weitere Informationen zu irisette und den Garantiebedingungen finden Sie unter www.badenia-bettcomfort.de.